Rückerstattung

Einreichen bei der Krankenkasse –
so funktioniert es

Pflichtversicherung

Einreichen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und somit eine Pflichtversicherung für Personen mit legalem Einkommen bzw. deren Familien. Die 3 großen Pflichtversicherungen sind folgende:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, ist detailliert im Leistungskatalog definiert. Derzeit gibt es leider noch keine einheitliche Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen in Österreich. Auch gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.

ÖGK

Einreichen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Unabhängig von Hebammenleistungen bezuschusst die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Familien bei Inanspruchnahme von Tätigkeiten einer diplomierten Gesundheits- und Kinderkrankenschwester.

Die ÖGK bezuschusst maximal 10 Besuche mit folgenden Beträgen:

An Wochentagen: 11,63€ pro Besuch.
An Sonn- und Feiertagen: 22,53 € pro Besuch.

herz | Nestlingszeit

BVAEB

Einreichen bei der BVAEB

Wählst du eine freiberufliche diplomierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester statt einer Hebamme, so erhälst du von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) einen Kostenzuschuss in Höhe des aktuell gültigen Hebammentarifs.

Die BVAEB bezuschusst maximal 12 Besuche bei vorliegender Indikation (z.b. Stillschwierigkeiten).

Kostenzuschuss bei Hausbesuchen: 40€
Kostenzuschuss bei Ordinationsbesuchen: 28,50€

Einreichen bei der Krankenkasse – so funktioniert es

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Zuweisung durch den Arzt

Die/der Kinderärztin/Kinderarzt oder Gynäkologin/Gynäkologe stellt eine medizinische Indikation (z.B. Brustentzündung, Milchstau, wunde Brustwarzen, Soorinfektion, unzureichende Gewichtszunahme) und eine Zuweisung aus.

 

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Rechnung

Nach meiner Beratung bekommst du von mir per E-Mail eine Honorarnote/Rechnung.

 

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Einreichung

Die Honorarnote/Rechnung gemeinsam mit der Arzt-Zuweisung bei der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen. Einreichen geht ganz einfach über folgende Links:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Da kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht, kann die Krankenkasse eine Kostenerstattung ablehnen. In diesem Fall besteht noch die Möglichkeit folgendes Formular an die Krankenkasse zu senden.

Zusatzversicherung

Einreichen bei der privaten Krankenversicherung bzw. Kranken-Zusatzversicherung

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Österreich die Möglichkeit weitere Kosten über eine sogenannte Zusatzversicherung abzudecken. In Österreich gibt es derzeit folgende 7 verschiedene Zusatzversicherungen:

  • UNIQA Krankenversicherung
  • Wiener Städtische Krankenversicherung
  • Merkur Krankenversicherung
  • Generali Krankenversicherung
  • Allianz Krankenversicherung
  • Muki Krankenversicherung
  • DONAU Versicherung AG Vienna
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Ob deine Zusatzversicherung die Kosten für eine Stillberatung übernimmt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Am besten du prüfst vorab bei deiner Versicherung, welche Kosten refundiert werden.

Was tun, wenn die Zusatzversicherung ablehnt?

Wenn die Zusatzversicherung ablehnt, kann noch folgendes Formular an den Versicherungsanbieter gesendet werden.

So funktioniert die Einreichung bei der  Zusatzversicherung

Wenn du eine Zusatzversicherung hast, dann kannst du meine Honorarnote/Rechnung gemeinsam mit der Rückmeldung der gesetzlichen Krankenkasse an deine Zusatzversicherung senden. Einreichen bei der Zusatzversicherung geht bequem über folgende Links: